EÜR: Die Einnahmenüberschussrechnung für Kleinunternehmer
Wer darf die EÜR statt einer Bilanz machen, wann gilt eine Einnahme als zugeflossen und welche Anlage geht ans Finanzamt? Ohne Fachjargon.
Die Einnahmenüberschussrechnung ist die einfachste Form der Gewinnermittlung, die das Steuerrecht kennt: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, fertig. Keine Bilanz, keine doppelte Buchführung, keine Inventur.
Wer die EÜR machen darf
Nach § 4 Abs. 3 EStG darf jeder die EÜR nutzen, der nicht zur Buchführung verpflichtet ist und auch nicht freiwillig bilanziert. Das trifft zu auf:
- Freiberufler — unabhängig von Umsatz und Gewinn. Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen, Journalisten, Programmiererinnen und die übrigen Katalogberufe dürfen die EÜR dauerhaft nutzen.
- Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen des § 141 AO.
Wer die Grenzen überschreitet, wird vom Finanzamt zur Bilanzierung aufgefordert — und zwar für die Zukunft, nicht rückwirkend. Bis dieser Brief kommt, bleibt es bei der EÜR.
Das Zufluss- und Abflussprinzip
Hier liegt der eigentliche Unterschied zur Bilanz, und hier passieren die Fehler.
Maßgeblich ist nach § 11 EStG nicht das Rechnungsdatum, sondern der Zahlungszeitpunkt. Eine Rechnung, die du im Dezember schreibst und die im Januar bezahlt wird, gehört in das Jahr des Zahlungseingangs. Offene Forderungen tauchen in der EÜR gar nicht auf.
Das eröffnet einen legalen Gestaltungsspielraum: Wer im Dezember eine größere Anschaffung vorzieht oder eine Rechnung erst im Januar stellt, verschiebt den Gewinn. Zwei Ausnahmen sollte man kennen:
- Zehn-Tage-Regel. Regelmäßig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel — Miete, Versicherungsbeiträge, Umsatzsteuervorauszahlung — werden dem Jahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn sie innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem 31.12. fließen.
- Anlagevermögen. Ein Notebook für 2.000 € ist keine sofort abziehbare Ausgabe, sondern wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Zuflussprinzip gilt dafür nicht.
Was ans Finanzamt geht
Die EÜR wird elektronisch übermittelt, in der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung. Papier ist nur noch in Härtefällen zulässig.
Die Anlage folgt einem festen Zeilenschema. Deshalb lohnt es sich, die Ausgaben von Anfang an in den Kategorien zu erfassen, die dort vorkommen — Wareneinkauf, Fremdleistungen, Personal, Raumkosten, Fahrzeugkosten, Abschreibungen. Wer stattdessen alles unter „Sonstiges” bucht, sortiert im Frühjahr ein Jahr lang Belege nach.
Der Zusammenhang mit § 19 UStG
EÜR und Kleinunternehmerregelung werden oft in einen Topf geworfen, sind aber zwei verschiedene Dinge:
- Die EÜR betrifft die Einkommensteuer — wie du deinen Gewinn ermittelst.
- Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer — ob du sie ausweist und abführst.
Man kann Kleinunternehmer sein und bilanzieren, und man kann umsatzsteuerpflichtig sein und die EÜR machen. In der Praxis fällt beides bei kleinen Betrieben meist zusammen, weshalb der Irrtum so verbreitet ist. Wo die Umsatzgrenzen des § 19 UStG liegen, steht im Überblick zur Kleinunternehmerregelung.
Ein praktischer Nebeneffekt für Kleinunternehmer: Da keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sind Einnahmen und Ausgaben in der EÜR die Bruttobeträge. Die gezahlte Vorsteuer ist Teil der Betriebsausgabe und wird nicht herausgerechnet.
Was Faktigo dabei übernimmt
Jede Rechnung und jede Ausgabe fließt automatisch in die EÜR-Auswertung, sortiert nach den Zeilen der Anlage EÜR. Das Zuflussprinzip ist dabei berücksichtigt: maßgeblich ist der Zahlungseingang, nicht das Rechnungsdatum.
Die Auswertung ist im dauerhaft kostenlosen Free-Tarif enthalten. Für die Übergabe ans Steuerbüro gibt es ab Solo den DATEV-Export; wer lieber direkt zusammenarbeitet, legt einen Steuerberater-Zugang an, der nicht gegen das Nutzerlimit zählt.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemein verständlich und ersetzt keine Steuerberatung. Ob die EÜR in deinem Fall zulässig ist und wie einzelne Posten zu behandeln sind, beurteilt deine Steuerberaterin oder dein Steuerberater.